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Bankenskandal in der Schweiz: 2,5 Millionen für eine Straftat

Februar 1st, 2010 · No Comments

Der Steuerzahler, der ehrlich seine Steuern bezahlt, wird sich ärgern. Da schaffen reiche Menschen ihr Geld in die Schweiz, um es am Fiskus vorbei zu sparen. Nun hätte der deutsche Staat eine riesige Gelegenheit, die Steuersünder aufzudecken, denn eine CD mit Daten ist aufgetaucht, die einige Schwarzgeldkonten enttarnen könnte. Die ausländischen, in diesem Fall die Schweizer Banken, sind nicht verpflichtet, das Bankgeheimnis zu lüften. Es ist also für das Finanzamt schwer bis unmöglich, die Daten zu ermitteln, die zu den regulären Steuereinnahmen führen würden. Das kostet den deutschen Staat jedes Jahr Millionen von Euro, die dringend benötigt würden, um all die Löcher zu füllen, die sich hier zu Lande immer wieder eröffnen. Auf der einen Seite wird über PKW Maut für unsere Autobahnen nachgedacht, um Einnahmen erzielen zu können. Im Gegensatz dazu stehen die Steuerflüchtlinge: Alles reiche Personen, die sich dem Fiskus entziehen.

Nun könnte zu einem Schnäppchenpreis von 2,5 Millionen Euro die CD mit den Daten erworben werden. Damit die Verantwortlichen hier die Recherche aufnehmen könnten, um die Steuern einzutreiben, die durch das Verlagern des Geldes ins Ausland verloren sind, wäre dieser Datenträger unsagbar wichtig. Nun streiten sich aber die Geister. Soll derjenige, der die Daten gestohlen hat, und sich dadurch strafbar gemacht hat, mit 2,5 Millionen für seinen Verstoß gegen das Bankgeheimnis belohnt werden? Würde das nicht Scharen von Nachahmern nach sich ziehen? Die unterschiedlichsten Statements gehen durch die Presse. Die Meinungen reichen von „auf keinen Fall!“ bis „ aber natürlich!“. Aber muss man sich, sofern die Regierung auf den Deal eingeht, nicht mit dem Gedanken beschäftigen, dass bald jeder Bankkunde auf dieser Welt erpressbar sein wird? Oder hat das Argument, die Daten seien beim deutschen Staat besser aufgehoben, als wo anders, mehr Gewicht?

Bereits vor etwa zwei Jahren gab es einen ähnlichen Fall. Der Fiskus konnte durch die damals aufgetauchte Liste an die 200 Millionen Euro eintreiben, zum Teil aus Steuernachzahlungen, zum Teil auch aus den Geldstrafen, die die Steuerhinterzieher damals zu zahlen hatten. Namhafte Personen befanden sich damals unter den Kontenbesitzern, die Millionenbeträge außer Landes geschafft hatten. Ein Profit für die Bundesrepublik wäre also durch die Bezahlung für die neue Liste durchaus möglich. Allerdings wettern viele dagegen, sich mit kriminellen Menschen – nichts anderes ist der Anbieter der Liste – einzulassen. Auch der Schweizer Finanzminister ist nicht wirklich begeistert vom Vorhaben der Bundesregierung, die Datenliste zu „kaufen“. Eine heiße Diskussion, deren Ende offen ist. Die Gespräche auf höchster Ebene dauern an. Bis eine Entscheidung gefallen ist, kann man im Internet, zum Beispiel bei einem großen deutschen Privatsender, abstimmen und seiner Meinung Ausdruck verleihen.