Das Urteil, das beim Gericht in Karlsruhe gesprochen wurde, besagt eine Änderung im Sozialgeld Hartz IV. Jubeln können die Arbeitslosen deshalb aber nicht. Ihnen wurde nicht mehr monatliche Unterstützung bewilligt, sondern es wurde eine neue Berechnung angeordnet. Man könne schließlich nicht davon ausgehen, dass ein Kind pauschal siebzig Prozent der Bezüge eines Erwachsenen benötige. Bisher war dies die Berechnungsgrundlage für Familien mit Kindern.
Da dies aber auch die Annahme beinhaltet, dass ein Kind zum auch siebzig Prozent von Zigaretten, Alkohol und anderen Dingen benötige, müsse das Konzept überdacht werden. Außerdem ist es eine Tatsache, dass die Schulmittel die Eltern das gleiche Geld kosten, ob sie nun Hartz IV bekommen oder Top Verdiener sind. Wer selbst Kinder hat, weiß, welche Ansprüche am Schulanfang, aber auch während des laufenden Jahres von Lehrern und Schule gestellt werden. Fünf Euro für eine Klassenfahrt können da schon zu viel sein und Lektüren, die selbst beschafft werden müssen, schmälern das Budget obendrein. Ganz normale Kinderschuhe bekommt man zu einem Preis nicht unter 30 Euro; alles was darunter liegt, hält nicht lange und ist teils bedenklich für die Füße. Wie soll man aber 30 Euro in einem Monat für die Schuhe ausgeben, wo es vom Hartz IV Geld keinesfalls möglich ist, Rücklagen zu schaffen?
Nun wird diskutiert, den Eltern Gutscheine auszuhändigen, die sie für solchen Mehraufwand verwenden können. Damit würde gewährleistet, dass nicht zum Beispiel eine Schultasche beantragt und stattdessen Schnaps gekauft würde. Während die einen diese Lösung wirklich akzeptabel finden, weil einfach der Bedarf bei den Kindern wirklich vorhanden ist, sehen andere dies als Bevormundung wegen elterlicher Inkompetenz. Man darf gespannt sein, wie die neue Berechnung aussieht.
